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Kostenerstattung / -übernahme

Private Krankenkassen (mit und ohne Beihilfe)

Erstatten in der Regel die Behandlung von Heilpraktikern. Bitte prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob dort eine Heilpraktiker-Erstattung vorgesehen ist. 

 

Postbeamtenkrankenkasse

Für Mitglieder der Gruppe B http://www.pbeakk.de/leistungen/grundversicherung/mitglieder-b.html werden die Kosten für Heilpraktiker ebenfalls übernommen.

 

Wir rechnen nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.

Wir helfen Ihnen auch gerne bei Problemen mit Ihrer Krankenkasse.

 

Heilpraktikerinnen in dieser Praxis sind:

Gesetzliche Krankenkassen

FOLGENDE GESETZLICHE KRANKENKASSEN ZAHLEN ANTEILIG DIE OSTEOPATHISCHEN LEISTUNGEN VON ANNETTE SCHWARZE:


AOK Niedersachsen 

AOK Nordwest

AOK Sachsen-Anhalt 

Bahn BKK

BIG direkt gesund 

BKK Essanelle

BKK exklusiv

BKK Herkules

BKK Technoform

BKK vor Ort

BKK VBU

BMW BKK

Bosch BKK

Deutsche BKK

hkk

Energie BKK 

IKK Classic

IKK Südwest

Mobil BKK  (ehemals Mobil Oil)

Pronova BKK

Salus BKK

SECURVITA

TKK


Details zum Umfang der Erstattung erhalten  Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

 

Viele andere gesetzliche Krankenkassen erkennen ebenfalls die osteopathischen Leistungen von Annette Schwarze an. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.

 

Als gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit, eine "Zusatzversicherung für Heilpraktiker" gesondert abzuschließen. Unsere Behandlungen werden bereits von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Unser Tipp: fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse nach!

 

Gesetzliche Krankenkassen, die osteopathische Leistungen in der Familienpraxis Annette Schwarze NICHT bezuschussen: 

  • AOK Plus
  • BKK Diakonie
  • BKK Technoform
  • IKK gesund Plus
  • Knappschaft
  • DAK
  • Pronova BKK